
Terminservicestellen für schnellere Facharzttermine
Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV)
Was ist die Aufgabe der Terminservicestelle (TSS)?
- Im Fokus der TSS stehen dringliche Überweisungen.
- Im Falle einer dringlichen Überweisung übernimmt die TSS die Vermittlung eines Facharzttermins innerhalb einer Woche ab Kontakt.
- Das Zeitfenster für den eigentlichen Termin liegt bei vier Wochen ab Kontakt.
Was ist NICHT Aufgabe der TSS?
- Vermittlung von Wunschterminen.
- Vermittlung von Terminen beim Wunscharzt.
- Die TSS ist nicht zuständig für Bagatellerkrankungen oder Routineuntersuchungen!
Ablauf für Ihren schnelleren Termin:
- Der überweisende Arzt stellt den dringenden Behandlungsbedarf fest und stellt Ihnen die Überweisung aus.
- Der Patient wendet sich an die TSS und teilt seinen Überweisungscode mit.
- Daraufhin startet die TSS Terminsuche in zumutbarer Entfernung.
- WICHTIG: Ein Anspruch auf die Vermittlung eines Zweittermins besteht nur, wenn der erste Termin unmittelbar abgesagt wird.
- zu Augen- und Frauenärzten vermittelt die TSS auch ohne Überweisung
Was bedeutet zumutbare Entfernung?
Die zumutbare Entfernung ist die erforderliche Zeit für das Aufsuchen des nächsten geeigneten Facharztes plus X Minuten.
Konkret bedeutet dies:
- allgemeine fachärztliche Versorgung: plus maximal 30 Minuten
- spezialisierte und gesonderte fachärztliche Versorgung: plus maximal 60 Minuten
- zur allgemeinen fachärztlichen Versorgung gehören: Augenärzte, Frauenärzte, Chirurgen, Hautärzte, HNO-Ärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Urologe
- zur spezialisierten und gesonderten fachärztliche Versorgung gehören: Anästhesisten, Kinder- und Jugendpsychiater, Fachinternisten, Radiologen, Humangenetiker, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Physikalische- und Rehabilitationsmediziner, Transfusionsmediziner
Nicht vermittelt werden:
- zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungen
- psychotherapeutische Behandlung (Erstgespräch); sollen perspektivisch aber auch vermittelt werden
- Routineuntersuchungen
- Bagatellerkrankungen
Was passiert, wenn die TSS innerhalb der Fristen keinen Termin vermitteln kann?
Dann wird der Patient zur Behandlung an ein Krankenhaus vermittelt.
Erreichbarkeit der TSS:
Die TSS der KV-Baden-Württemberg ist erreichbar unter
Tel. 0711 7875 3966
Mo-Do: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Fr: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die TSS der KV-Bayern ist erreichbar unter
Tel. 0921 787765 550-20
Mo+Di+Do: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mi+Fr: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Die TSS der KV-Hessen ist erreichbar unter
Tel. 069 400 5000-0
Mo-Do: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Fr: 9.00 bis 14.00 Uhr
www: Terminservicestelle der KV-Hessen
Die TSS der KV-Niedersachsen ist erreichbar unter
Tel. 0511 56999793
Mo-Fr: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Übersicht der Kassenärztlichen Vereinigungen:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
Kassenärztliche Vereinigung Bremen
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
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Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.