Kinderpflege-Krankengeld

Das Plus für Ihr Kind

Es gibt Wichtigeres als die tägliche Arbeit. Etwa, wenn Ihr Kind krank ist und Ihre Hilfe benötigt. Wenn Ihr Arbeitgeber sie unbezahlt freistellt, kann es leicht zu finanziellen Problemen kommen. In dieser Situation können Sie mit uns rechnen, wir ersetzen den Verdienstausfall weitgehend.

Bis zu 15 Arbeitstage pro Jahr und Kind

Sie bekommen für jedes gesetzlich versicherte Kind bis zu 15 Arbeitstage Krankengeld pro Elternteil im Jahr, für Alleinerziehende sind es 30 Arbeitstage.

Dies gilt wenn

  • Ihr Kind unter zwölf Jahren alt ist,
  • nach ärztlichem Attest von Ihnen beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss und Sie daher nicht Ihrer Arbeit nachgehen können und
  • keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung oder Pflege übernehmen kann.

Bei mehreren Kindern ist der Anspruch auf insgesamt 35 Arbeitstage pro Elternteil, bei Alleinerziehenden auf insgesamt 70 Arbeitstage begrenzt.

Höhe des Krankengeldes

Die Continentale BKK zahlt Ihnen bis zu 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoverdienstes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Es sind sogar 100 Prozent, sofern Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Krankengeldbezug Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben. Die Höhe der Einmalzahlungen ist dabei nicht wichtig.

Das Kinderkrankengeld darf jedoch 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht übersteigen (2022: 112,88 Euro).

Vom ermittelten Kinderkrankengeld werden noch die Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Während Sie Kinderkrankengeld beziehen, sind Sie beitragsfrei bei uns krankenversichert.

Über weitere Details informieren Sie unsere persönlichen Ansprechpartner selbstverständlich gern.

Noch Fragen?
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
0231 557130-2608
040 526777-1125

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