Zuzahlung und Eigenbeteiligung

Befreiung möglich

Versicherte bis zum 18. Lebensjahr sind generell von Zuzahlungen befreit. Auf Antrag befreit die Continentale BKK alle Versicherten, deren Zuzahlungen im Laufe des Jahres die Belastungsgrenze von 2 Prozent – bei chronisch Kranken 1 Prozent – übersteigen. Durch Freibeträge wird auf die Familie Rücksicht genommen.

Alle gesetzlichen Zuzahlungen werden für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt.

Haben Sie alle Originalbelege (Quittungen) über Zuzahlungen gesammelt oder sich diese in einem Quittungsheft bestätigen lassen, reichen Sie die Unterlagen ein, sobald Ihre Zuzahlung über Ihrer Belastungsgrenze liegt.

Befreiung auf Antrag

Bitte füllen Sie den Antrag auf die Befreiung von der Zuzahlung vollständig aus und fügen diesem Nachweise über Ihr Einkommen (z. B. Kopie der Rentenmitteilungen, der Betriebsrentenbescheide, der Jahrentgeltbescheinigung oder des Einkommensteuerbescheides usw.) zusammen mit den entsprechenden Originalbelegen über geleistete Zuzahlungen bei.

Bitte beachten Sie, dass nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen (z. B. für Medikamente, Krankenhausbehandlung usw.) berücksichtigt werden können. Eigenanteile (z. B. bei orthopädischen Schuhen, Hörgeräten, Zanersatz), Aufzahlungen für Arzneimittel, Privatrezepte sowie Mehrkosten für aufwendigere Leistungen gehören nicht dazu. 

Zuzahlungen im Überblick

Leistungen

Zuzahlungen/bzw. Eigenanteil

Arznei- und Verbandmittel

10 Prozent des Abgabepreises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro pro Arzneimittel, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels

Fahr- und Transportkosten

10 Prozent der Kosten, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Fahrt nach vorheriger Kostenzusage

Krankenhausbehandlung, Anschlussheilbehandlung

10 Euro täglich für max. 28 Tage im Kalenderjahr

Stationäre Vorsorge und Rehabilitation, ambulante Rehabilitationsleistungen

10 Euro täglich (bei Abschlussheilbehandlung für max. 28 Tage je Kalenderjahr einschließlich anrechenbarer Krankenhauszahlung)

Heilmittel (z. B. Massagen, Bäder)

10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung

Hilfsmittel

10 Prozent des Abgabepreises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro

Verbrauchshilfsmittel (z. B. Inkontinenzbedarf)

10 Prozent der Packung, max. 10 Euro für den Monatsbedarf

Soziotherapie

10 Prozent der Kosten, mind. 5 Euro, max. 10 Euro, jedoch maximal in Höhe der entstandenen Kosten

Haushaltshilfe

10 Prozent der Kosten, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Kalendertag der Leistung

Häusliche Krankenpflege

10 Prozent der Kosten für max. 28 Kalendertage je Kalenderjahr plus 10 Euro je Verordnung

Jahresvorauszahlung

Sie können Ihre  gesetzliche Eigenbeteiligung im Voraus bezahlen, das kann weniger Aufwand für Sie bedeuten.
Bitte sprechen Sie uns dazu an. Unsere Kundenberater beraten Sie gern ausführlich. 

Noch Fragen?
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
0231 557130-2608
040 526777-1125

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